BGH, Urteil vom 12.09.2019 - IX ZR 262/18
1. Zur Zustellung "demnächst" bei einer Verzögerung von über vier Monaten.*)
2. Ein Dokument ist dem Zustellungsadressaten tatsächlich zugegangen, wenn er es in die Hand bekommt (Anschluss an BFHE 244, 536).*)
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