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IBRRS 2020, 0890; IMRRS 2020, 0358; IVRRS 2020, 0148
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Wenn das Privatleben die Gerichtssäle infiltriert ...

BGH, Beschluss vom 27.02.2020 - III ZB 61/19

Die Besorgnis der Befangenheit i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO ist begründet, wenn der abgelehnte Richter als Mitglied des Berufungsgerichts über die Berufung der ihn ablehnenden Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichterin ergangenes Urteil zu entscheiden hat.*)

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Dokument öffnen IBR 2020, 276