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IBRRS 2020, 2433; IMRRS 2020, 1037; IVRRS 2020, 0443
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Schriftsatz unverständlich: Berufung unzulässig!

BGH, Beschluss vom 30.07.2020 - III ZB 48/19

Die Be­grün­dung einer Be­ru­fung in einem Zi­vil­pro­zess muss zwar weder in sich schlüs­sig noch recht­lich halt­bar sein - aber auf den kon­kre­ten Streit­fall zu­ge­schnit­ten. Ist der Schrift­satz eines Anwalts aber "grö­ß­ten­teils be­reits sprach­lich un­ver­ständ­lich und in­halt­lich schlicht­weg nicht mehr nach­voll­zieh­bar", ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.

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