Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 0741; IMRRS 2019, 0292; IVRRS 2019, 0116
Beschluss nicht förmlich zugestellt: Fristbeginn für Ergänzungsantrag?

BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - II ZB 21/16

Die zweiwöchige Frist zur Stellung eines Ergänzungsantrags entsprechend § 321 Abs. 2 ZPO beginnt bei einem Beschluss, der nicht förmlich zugestellt werden muss, mit dessen formloser Mitteilung.*)

Dokument öffnen Volltext