Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 1523
Mit Beitrag
Erstreckt sich eine Schiedsgerichtsklausel auch auf Nachträge zum Vertrag?

BGH, Beschluss vom 28.03.2019 - I ZB 51/18

Eine in der ursprünglich getroffenen Vereinbarung enthaltene Schiedsgerichtsklausel erstreckt sich auch auf Streitigkeiten, die auf einen später geschlossenen Vergleich zurückgehen, der die zuerst geschaffenen Verträge ergänzt oder sonst geändert, nicht aber umgeschaffen hat. Dabei steht dem späteren Vergleich ein Nachtrag zum Vertrag ohne weiteres gleich.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2019, 404