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IBRRS 2021, 1798; IMRRS 2021, 0650; IVRRS 2021, 0286
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Teilungsplan Glück - Zuteilung von privilegiertem Hausgeld in der "Rangklasse 9"

AG Schwäbisch Hall, Beschluss vom 26.08.2020 - 1 K 33/19

1. Wird Hausgeld erst nach der Abgabe von Geboten aber noch zum Verteilungstermin angemeldet, wird dieses bis zu 5% des Verkehrswertes vor einer Zuteilung an den Schuldner berücksichtigt.

2. Hausgeld von mehr als 5% kann nur dann bei der Erlösverteilung berücksichtigt werden, wenn aus diesem aktiv das Verfahren betrieben wird.

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