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IBRRS 2020, 3264; IMRRS 2020, 1318; IVRRS 2020, 0588
Mit Beitrag
Verwirkung des Anspruchs auf Vergütung

AG Neuwied, Beschluss vom 25.05.2020 - 13 L 6/14

Legt der Zwangsvollstrecker seinen Jahresbericht auch nach mehrmaliger Aufforderung unter Zwangsgeldandrohung und -vollstreckung durch das Gericht erheblich verspätet vor, ist dieser fehlerhaft und hat der Zwangsverwalter weitere Aufgaben im Rahmen der Zwangsverwaltung vernachlässigt, hat er keinen Anspruch auf Vergütung; einen von ihm einbehaltenen Vergütungsvorschuss hat er zurückzuzahlen.

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Dokument öffnen IVR 2020, 159