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IBRRS 2021, 3373; IMRRS 2021, 1258; IVRRS 2021, 0526
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Kein Räumungsschutz allein aufgrund von Corona-Pandemie

AG München, Beschluss vom 09.02.2021 - 1537 M 31562/21

Allein aufgrund der Corona-Pandemie hat das Vollstreckungsgericht bei Gewerberäumen dem Schuldner keinen Räumungsschutz nach § 765a ZPO zu gewähren.

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Dokument öffnen IVR 2021, 101