Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 1372; IMRRS 2022, 0536
Mit Beitrag
Akzeptierte Vorschussüberschreitung missachtet: Sachverständigenvergütung wird gekürzt!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.04.2022 - 14 W 15/22

1. Der gerichtliche Sachverständige muss auf jede erhebliche Überschreitung des für ihn gezahlten Vorschusses vorweg und beziffert hinweisen.

2. Gibt der Sachverständige auch den Endbetrag bekannt und kommt es dann - etwa von einer Partei veranlasst - zum Nichtanfallen eines Teils seiner geplanten und vorweg von ihm berücksichtigten voraussichtlichen Aufwendungen, ist als Grundlage der erheblichen Vorschussüberschreitung nicht mehr dieser bekannt gegebene voraussichtliche hohe Endbetrag, sondern der um den Wert der so ersparten Aufwendungen gekürzte maßgeblich.

2. Die Überschreitung dieses Endbetrags um 46,2% ist vergütungsrechtlich erheblich.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2022, 324