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IBRRS 2020, 2532; IMRRS 2020, 1052
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Fachliche Fehler sind kein Befangenheitsgrund!

OLG München, Beschluss vom 18.08.2020 - 20 W 1121/20

Ein Mangel an Sachkunde, Lücken, Unzulänglichkeiten oder Fehler im Gutachten entwerten dieses gegebenenfalls, rechtfertigen jedoch für sich allein regelmäßig nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit.

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