Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 0637; IMRRS 2019, 0238; IVRRS 2019, 0099
Mit Beitrag
Weitere gutachterliche Tätigkeit angefragt: Keine Besorgnis der Befangenheit!

OLG Köln, Beschluss vom 09.08.2017 - 11 W 44/17

Fragt ein Sachverständiger bei einer Prozesspartei wegen einer in losem Zusammenhang mit der anderen Partei stehenden, anderweitigen gutachterlichen Tätigkeit an, ob hierin ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit seiner Person gesehen wird, führt diese Anfrage als solche noch nicht zur Besorgnis der Befangenheit.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2019, 1122 (nur online)