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IBRRS 2021, 2138; IMRRS 2021, 0768
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Objektspezifische Merkmale unrichtig bewertet: Verkehrswert fehlerhaft angegeben?

OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2021 - 11 U 63/20

Wenn nicht feststellbar ist, dass ein Sachverständiger bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens den Verkehrswert aufgrund eines zumindest grob fahrlässigen Pflichtenverstoßes fehlerhaft angegeben hat, liegen die Voraussetzungen des § 839a BGB nicht vor. Dass einzelne besondere objektspezifischen Grundstücksmerkmale unvollständig ermittelt und/oder unrichtig bewertet sind, kann zur Begründung einer Haftung nicht ausreichen.*)

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