OLG Dresden, Beschluss vom 31.08.2021 - 4 W 587/21
1. Allein aus dem Umstand, dass sich der gerichtliche Sachverständige mit einem Arzt des beklagten Klinikums duzt, kann nicht auf seine Befangenheit geschlossen werden.*)
2. Einer eidesstattlichen Versicherung kommt im Verfahren über den Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit keine gesteigerte Beweiskraft zu.*)
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