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IBRRS 2021, 0471; IMRRS 2021, 0178
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Sachverständiger darf sich zuarbeiten lassen!

OLG Dresden, Beschluss vom 07.01.2021 - 4 U 1725/20

Dass der gerichtlich bestellte Sachverständige sich den Entwurf eines Gutachtens durch einen Dritten zuarbeiten lässt, verstößt nicht gegen seine Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung, wenn er sich diesen Entwurf erkennbar zu eigen macht und dies gegenüber dem Gericht nach außen dokumentiert.*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 215