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IBRRS 2022, 3491; IMRRS 2022, 1536
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Die Ausnahme wird zur Regel

LG Fulda, Beschluss vom 22.11.2022 - 4 OH 13/22

Zur Beurteilung komplexer bautechnischer Fragestellungen, die eine besondere Sachkunde des Sachverständigen erfordern, ist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 JVEG eine Erhöhung des Regelstundensatzes auf 155 Euro netto möglich.

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