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IBRRS 2025, 1336; IMRRS 2025, 0642
Die Kante rückt näher: Absturzgefährdete Hütte muss abgerissen werden

VG Schleswig, Beschluss vom 28.04.2025 - 8 B 6/25

Wenn ein Grundstück am Steilhang ins Rutschen gerät, dürfen Bauwerke darauf abgerissen werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Anlage genehmigungsfähig ist oder Bestandsschutz genießt, denn schon durch die konkrete Absturzgefahr ist das Grundstück nicht mehr zum Bebauen geeignet

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