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IBRRS 2025, 1330; IMRRS 2025, 0638
Ausnahme von doppelter Voreintragungspflicht bei Grundstücksübertragung

OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.02.2025 - 15 Wx 2087/24

Nach dem liquidationslosen Erlöschen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nach § 47 Abs. 2 GBO a.F. im Grundbuch eingetragen ist, kann ihr Gesamtrechtsnachfolger im Grundbuch eingetragen werden, auch ohne dass sie im Gesellschaftsregister und nach den seit 01.01.2024 gültigen Vorschriften im Grundbuch voreingetragen werden muss (Ausnahme von der doppelten Voreintragungspflicht).*)

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