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IBRRS 2020, 0163; IMRRS 2020, 0061
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Was nicht im Vertrag steht, ist auch nicht Vertragsbestandteil!

OLG Rostock, Urteil vom 19.12.2019 - 3 U 62/18

Angaben zur Beschreibung eines Grundstücks in Vorfeld des Vertragsschlusses, die im notariellen Vertrag keinen Niederschlag mehr finden, stellen in aller Regel keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.*)

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