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IBRRS 2021, 0276; IMRRS 2021, 0113
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Anteil eines Grundstücks wird veräußert: Wie berechnet sich dessen Wert?

OLG München, Beschluss vom 14.01.2021 - 34 Wx 449/20

Wird nur ein Anteil eines Grundstücks veräußert, richtet sich der Verkehrswert des Anteils an dem Grundstück nach dem entsprechenden Bruchteil von dessen nach § 46 GNotKG ermittelten Verkehrswert; ein Abschlag hiervon ist nicht veranlasst.*)

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Dokument öffnen IVR 2021, 71