OLG Koblenz, Urteil vom 11.04.2018 - 10 U 1167/16
In einem vom Bauträger vorformulierten "Kaufvertrag" über eine neu errichtete bzw. grundlegend sanierte Eigentumswohnung kann wirksam vereinbart werden, dass der Erwerber kein Recht dazu hat, einen Baumangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
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