Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 3145; IMRRS 2021, 1168
Mit Beitrag
Kaufpreisanspruch aus Bauträgervertrag verjährt in drei Jahren!

LG Berlin, Urteil vom 21.09.2021 - 19 O 55/20

1. Der Kaufpreisanspruch aus einem Bauträgervertrag verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

2. Entstanden ist ein Anspruch auf Kaufpreiszahlung, wenn er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage - auch der Feststellungsklage - durchgesetzt werden kann.

3. Jede Kaufpreisrate verjährt selbstständig.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2022, 17