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IBRRS 2023, 0051; IMRRS 2023, 0027
Abgeschlossenheit einer Wohnung bedarf keiner Mindestausstattung

KG, Beschluss vom 13.10.2022 - 1 W 396/21

Nach der AVA vom 06.07.2021 bedarf es keiner aus dem Aufteilungsplan ersichtlichen Mindestausstattung für die Abgeschlossenheit einer Wohnung i.S.v. § 3 Abs. 3 WEG.*)

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