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IBRRS 2020, 0657; IMRRS 2020, 0256
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Nachträgliche Nutzungsbeschränkung ist formlos möglich!

BGH, Urteil vom 11.10.2019 - V ZR 7/19

Eine Vereinbarung, mit der die Parteien eines Grundstückskaufvertrags die Möglichkeit zur Nutzung des Grundstücks beschränken (hier: Verbot der Milchverarbeitung), führt nicht zu einer Änderung oder Neubegründung von Erwerbs- oder Veräußerungspflichten und ist daher nach bindend erklärter Auflassung formlos möglich.*)

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Dokument öffnen IMR 2020, 161