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IBRRS 2021, 1342; IMRRS 2021, 0509
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Muss ein Grundstück immer mit einem Kfz erreichbar sein?

BGH, Urteil vom 11.12.2020 - V ZR 268/19

Die ordnungsmäßige Nutzung eines Wohngrundstücks setzt dessen Erreichbarkeit mit einem Kraftfahrzeug ausnahmsweise nicht voraus, wenn das Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem der Kraftfahrzeugverkehr nach der planerischen Konzeption von den einzelnen Wohngrundstücken ferngehalten werden soll; ein Notwegrecht kann dann nicht verlangt werden.*)

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