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Sondernutzungsrechte erweitern nicht wirtschaftliches Eigentum!
BFH, Urteil vom 05.07.2018 - VI R 67/15
Der Sondernutzungsberechtigte hat über seinen Miteigentumsanteil hinaus in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Gemeinschaftseigentum.*)