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IBRRS 2020, 3400; IMRRS 2020, 1376; IVRRS 2020, 0617
Home-Office erlaubt keinen Vorsteuerabzug für die Badrenovierung

BFH, Urteil vom 07.05.2020 - V R 1/18

1. Bei Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office besteht der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang mit den Vermietungsumsätzen, soweit das Home-Office beruflich genutzt wird.*)

2. Im Falle einer Bürotätigkeit kann sich die berufliche Nutzung des Home-Office auch auf einen Sanitärraum erstrecken, nicht jedoch auf ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer.*)

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