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IBRRS 2019, 2854; IMRRS 2019, 1068; IVRRS 2019, 0434
Grundstücksübertragung auf Gesellschafter unterliegt Grunderwerbsteuer

BFH, Urteil vom 20.02.2019 - R 28/15

1. Der Vertrag zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter, mit dem ein Anspruch des Gesellschafters auf Übereignung eines Grundstücks begründet wird, unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer.

2. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem Wert der Gegenleistung und nicht nach dem Grundbesitzwert, wenn der Erwerb des Gesellschafters nicht zu Rechtsänderungen der Gesellschafterstellung führt.

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