Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2024, 1015
Fristbeginn erst mit Zugang des Fiktionszeugnisses!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.03.2024 - 2 R 19/24

1. Bei einer fiktiven Baugenehmigung beginnt die Frist des § 72 Abs. 1 BauO-SA nicht bereits im Zeitpunkt des Eintritts der Genehmigungsfiktion des § 68 Abs. 5 Satz 1 BauO-SA zu laufen, sondern erst, wenn dem Bauherrn ein Fiktionszeugnis über den Eintritt der Genehmigungsfiktion zugegangen ist.*)

2. Liegt ein sachidentisches Verwaltungsklageverfahren nicht vor, kann gleichwohl ein in zweiter Instanz bereits anhängiges Rechtsmittelverfahren Hauptsache im Sinne des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO sein, wenn zwischen dem Rechtsmittelverfahren und dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ein enge Sachzusammenhang besteht.*)

Dokument öffnen Volltext