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IBRRS 2024, 1011
Eintragung einer Baulast muss Verpflichtung eindeutig erkennen lassen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2023 - 10 A 450/22

1. Eine prozessuale Verwirkung setzt voraus, dass sich die Behörde auch tatsächlich in einer Weise auf das Untätigbleiben des betroffenen Bürgers eingerichtet hat, dass für sie eine Klage, sollte sie sich als begründet erweisen, mit nicht mehr zumutbaren Nachteilen verbunden wäre. Dafür reicht eine aus einem Erfolg der Klage resultierende reguläre Verwaltungstätigkeit normalen Umfangs regelmäßig nicht aus.*)

2. Ein zur Nichtigkeit führender, besonders schwerwiegender und offenkundiger Fehler eines Verwaltungsakts kann auch vorliegen, wenn dessen Inhalt völlig unbestimmt ist.*)

3. Die Eintragung einer Baulast muss im Einzelfall Inhalt und Umfang der für das belastete Grundstück zu übernehmenden Verpflichtung eindeutig erkennen lassen.*)

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