Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 0779
Hochregallager rücksichtslos?

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.02.2021 - 8 B 10077/21

1. Ist ein Bauvorhaben hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung allein an § 34 Abs. 1 BauGB zu messen, so beschränkt sich der subjektive Rechtsschutz des Nachbarn auf die Beachtung des im Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" enthaltenen Gebots der Rücksichtnahme.

2. Für die Beachtung der Anforderungen des Rücksichtnahmegebots kommt es darauf an, was dem Rücksichtnahmebegünstigten auf der einen und dem Rücksichtnahmeverpflichteten auf der anderen Seite nach Lage der Dinge zuzumuten ist.

3. Ein Bauvorhaben "Hochregallager" ist nicht rücksichtslos, wenn es über das Bestandsgebäude nicht hinausragt und an der nächstgelegenen Stelle zum Nachbargrundstück eine Höhe aufweist, die entscheidend dadurch abgemildert, dass es in den rückwärtig abfallenden Hang hineingebaut wird.

Dokument öffnen Volltext