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IBRRS 2021, 0964
Wettannahmestelle mit Spielautomaten ist Vergnügungsstätte!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.09.2020 - 1 ME 22/20

Werden in einer Wettannahmestelle auch nur wenige Spielautomaten aufgestellt, handelt es sich um eine Vergnügungsstätte und nicht um einen einer Toto-/Lotto-Annahmestelle vergleichbaren herkömmlichen Gewerbebetrieb.*)

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