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IBRRS 2024, 1387
Gebäude baufällig: Erbe muss Standsicherheit nachweisen!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2024 - 10 S 33/23

1. Eine Gutachtenauflage ist geeignet und erforderlich, um gesicherte Aussagen über die Standsicherheit des Gebäudes und die zur Gefahrenabwehr gebotenen Maßnahmen zu erhalten.

2. Der Umstand, dass der von der Baubehörde in Anspruch genommene Eigentümer das Eigentum an dem Bauwerk kraft Erbfolge erlangt und nicht durch Rechtsgeschäft erworben hat, macht seine Inanspruchnahme als (Zustand-)Störer nicht unverhältnismäßig.

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