OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.02.2021 - 1 KN 3/19
1. Ein Bebauungsplan, der zur Schaffung einer Kindertagesstätte ein allgemeines Wohngebeit festsetzt und eine bestimmte Stellplatzanordnung zwar ermöglicht, aber nicht vorgibt, muss einen Lärmkonflikt nicht lösen, der sich aus der Stellplatznutzung und der benachbarten Wohnnutzung in einem ebenfalls allgemeinen Wohngebiet ergeben kann. Insoweit ist eine Verlagerung der Problemlösung in das Baugenehmigungsverfahren zulässig.*)
2. Die Festsetzung der Firsthöhe eines Gebäudes darf an die Oberkante des fertigen Erdgeschossbodens anknüpfen, wenn dessen Höhe durch einen außerhalb des Gebäudes gelegenen oder sonst fixen Bezugspunkt bestimmt wird (Bestätigung Senatsurteil vom 27.11.2019 - 1 KN 20/17 -, IBRRS 2019, 4215).*)
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