Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 3700
Standort für Nachbarn zumutbar: Keine Suche nach besserer Alternative!

VGH Bayern, Beschluss vom 22.11.2021 - 9 CS 21.2520

1. Die rechtliche Prüfung, ob eine Baugenehmigung erteilt werden kann, ist an den Bauwunsch des Bauherrn gebunden. Ergibt die Prüfung, dass die Belastungen an dem vom Bauherrn gewählten Standort für den Nachbarn zumutbar sind, muss er die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt.

2. Es gibt keinen Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Erhaltung der ausschließlich im öffentlichen Interesse bestehenden Außenbereichsqualität.

3. Es kann offen bleiben, ob mit Blick auf den Regelungsgegenstand der für den zulässigen Betrieb eines Mobilfunkmasts erforderlichen Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur die Frage des Schutzes vor elektromagnetischen Feldern Prüfungsgegenstand der Baugenehmigung ist.

Dokument öffnen Volltext