VG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2023 - 2 K 6423/22
§ 33a Abs. 2 NatSchG begründet einen (gebundenen) Anspruch des Grundstückseigentümers auf Erteilung einer Umwandlungsgenehmigung, wenn die Erhaltung eines bestimmten Streuobstbestands nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt; ein Ermessen der Behörde ist für diesen Fall nicht vorgesehen.*)
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