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IBRRS 2023, 0139
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Carport = Garage?

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.01.2023 - 8 A 10536/22

1. Der Regelungsgehalt von Festsetzungen in einem Bebauungsplan ist erforderlichenfalls im Wege der Auslegung unter Rückgriff auf die allgemein anerkannten Auslegungsmethoden, den üblichen Sprachgebrauch, die jeweilige landesrechtliche Begriffsbildung - etwa in der Landesbauordnung und der Garagenverordnung - sowie mit Rücksicht auf das städtebauliche Gesamtkonzept zu ermitteln (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 09.10.2003 - 4 B 81.03, IBRRS 2004, 1816).*)

2. Zur Anwendung einer textlichen Festsetzung, wonach "Garagen" nur in den überbaubaren Flächen zulässig sind, auf einen Carport.*)

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Dokument öffnen IBR 2023, 155