OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2022 - 1 C 10936/21
Die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche ist von der Satzungsermächtigung in § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB nur gedeckt, wenn damit eine über den vorhandenen Bebauungszusammenhang hinausgehende und von dieser geprägten Bebauung ermöglicht werden soll (im Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.10.2018 - 8 C 11083/17 - IBRRS 2018, 1554; vorliegend verneint für die Festsetzung einer privaten Grünfläche zur Sicherung privater Gärten und von Anlagen zur Hobbytierhaltung).*)
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