OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.2022 - 7 B 925/22
Ein Feuerwehrgerätehaus, das nach Größe und Ausstattung maßgeblich auch dem effektiven Brandschutz in der näheren Umgebung dient, ist im allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 29.03.2022 - 4 C 6.20 -, IBRRS 2022, 2334).
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