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IBRRS 2023, 0250
Balkon nicht standsicher: Rückbauverfügung rechtmäßig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.01.2023 - 2 B 1325/22

1. Bei einem Balkon handelt es sich um eine formell illegale bauliche Anlage, wenn er von der Baugenehmigung nicht gedeckt ist, etwa weil die Stützkonstruktion nicht den genehmigten Bauvorlagen entspricht.

2. Der Abbruch einer formal legal errichteten baulichen Anlage kann selbst gefordert werden, wenn deren Standsicherheit mangelhaft und sie deswegen z. B. einsturzgefährdet ist.

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