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IBRRS 2021, 3518
Kein Dauerwohnen in Wochenendhausgebiet!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.2021 - 10 A 3199/20

1. In einem als Wochenendhausgebiet festgesetzten Sondergebiet ist das Dauerwohnen planungsrechtlich unzulässig.

2. Wer eine formell illegale Nutzung aufnimmt oder die durch einen Dritten aufgenommene fortführt, muss jederzeit damit rechnen, mit einem Nutzungsverbot und dessen Vollstreckung belegt zu werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Nutzung genehmigungsfähig ist.

3. Eine auf die formelle Illegalität einer Nutzung gestützte Untersagungsverfügung stellt sich mit Blick auf eine mögliche Genehmigungsfähigkeit der Nutzung nur dann als unverhältnismäßig dar, wenn der erforderliche Bauantrag gestellt und nach Auffassung der Baugenehmigungsbehörde genehmigungsfähig ist und der Erteilung der Baugenehmigung auch sonst keine Hindernisse entgegenstehen.

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