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IBRRS 2023, 0365
Verunstaltung eines Baudenkmals durch "Missgriffe" am Nachbargebäude?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.01.2023 - 1 ME 133/22

1. Ist ein aufgrund seiner künstlerischen Bedeutung unter Schutz gestelltes Baudenkmal an einem Bauplatz errichtet worden, der schon zu seiner Entstehungszeit eine "Einmauerung" durch - nicht notwendig mit künstlerischem Anspruch errichtete - Nachbargebäude erwarten ließ, bedarf es bedeutender baulicher "Missgriffe", um in der Ausgestaltung der Seitenfassaden der Nachbargebäude eine (erhebliche) Beeinträchtigung des Denkmalwerts zu sehen.*)

2. Die ihm gegenüber eingetretene Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit von Festsetzungen der Geländehöhe nach § 5 Abs. 9 NBauO kann dem Miteigentümer eines Grundstücks auch dann entgegengehalten werden, wenn diese anderen Miteigentümern nicht wirksam bekannt gegeben worden sind. Der Erwerb von deren Miteigentumsanteilen lässt die Anfechtungsmöglichkeiten des Miteigentümers, dem gegenüber der Bescheid bekannt gegeben worden ist, nicht wiederaufleben.*)

3. Das Erfordernis des Sachbescheidungsinteresses für eine Baugenehmigung ist nicht nachbarschützend.*)

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