OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.01.2023 - 1 LA 89/22
1. Zur Zulässigkeit einer Suchtberatungsstelle in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet.*)
2. Eine (Nutzungs-)Änderungsgenehmigung ist eine vollwertige Baugenehmigung, die das gesamte Vorhaben in seiner geänderten Gestalt zum Gegenstand hat. Der Wirksamkeit einer Vorgängergenehmigung bedarf sie - anders als eine lediglich Details des Vorhabens betreffende und auf diese beschränkte Nachtragsgenehmigung - grundsätzlich nicht.*)
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