Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 2859
Mit Beitrag
Baurechtliche Schutzvorschriften sind nicht disponibel!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.09.2022 - 1 LA 12/22

1. Ein Vorhaben wird nicht dadurch bauordnungsrechtlich zulässig, dass ein Nutzer auf die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Standards verzichtet.*)

2. Stellt ein Beherbergungsbetrieb fensterlose Schlafräume zur Verfügung, ist dies nur dann mit den Anforderungen des § 43 Abs. 5 Satz 1, § 3 Abs. 2 Satz 1 NBauO vereinbar, wenn die Dauer des Aufenthalts auf maximal drei aufeinanderfolgende Übernachtungen begrenzt wird (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 12.05.2021 - 1 LB 29/20 -, IBR 2021, 543).*)

3. Die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Verpflichtungsurteils hindert die verpflichtete Behörde nur dann an der Beifügung einer belastenden Nebenbestimmung, wenn deren Ausschluss vom Streitgegenstand des Urteils umfasst ist.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2022, 652