Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2023, 0195
Mit Beitrag
SB-Autowaschanlage in Mischgebiet zulässig?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05.01.2023 - 1 LA 116/21

1. Eine Straße - zumal auch eine Hauptstraße - kann sowohl trennende als auch verbindende Wirkung haben, ist also für sich genommen nicht stets maßgeblich, um den räumlichen Bereich der näheren Umgebung zu begrenzen.*)

2. Eine SB-Autowaschanlage mit vier Wasch- und drei Staubsaugerplätzen kann im Mischgebiet als sonstiger, das Wohnen nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb zulässig sein.*)

3. Tritt in der näheren Umgebung gehäuft Fremdwerbung auf, entspricht ihre Eigenart in der Regel nicht einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2023, 154