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IBRRS 2023, 0230; IMRRS 2023, 0124; IVRRS 2023, 0031
Mit Beitrag
30-jähriges Wiederkaufsrecht in städtebaulichem Vertrag nicht unangemessen!

BGH, Urteil vom 16.12.2022 - V ZR 144/21

1. Bei einem Verkauf von Bauland an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu einem marktgerechten Preis stellt sich die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts der Gemeinde für den Fall, dass der Käufer das Grundstück nicht innerhalb von acht Jahren mit einem Wohngebäude bebaut oder ohne Zustimmung der Gemeinde unbebaut weiterveräußert, selbst dann nicht als unangemessen i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB dar, wenn eine Ausübungsfrist für das Wiederkaufsrecht nicht vereinbart ist und dieses somit innerhalb der in § 462 Satz 1 BGB geregelten Frist von 30 Jahren ausgeübt werden kann.*)

2. Rechtshandlungen, die der erste Bürgermeister einer bayerischen Gemeinde bis zum 31.03.2018 vorgenommen hat, waren und bleiben aufgrund seiner umfassenden und uneingeschränkten Vertretungsbefugnis nach Art. 38 Abs. 1 BayGO a.F. wirksam, ohne dass es hierzu eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf oder bedurfte (Bestätigung von Senat, Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 266/14, IBRRS 2017, 0357 = BGHZ 213, 30).*)

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