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IBRRS 2022, 2219
Der Wolpertinger des Öffentlichen Baurechts ist der Gebietsprägungsanspruch!

VGH Bayern, Beschluss vom 12.07.2022 - 15 CS 22.1437

1. Unabhängig davon, ob man einen Gebietsprägungs- oder Gebietsprägungserhaltungsanspruch überhaupt für denkbar hält, würde er voraussetzen, dass für ein behauptetes nachbarrechtswidriges Umschlagen von Quantität in Qualität das Bauvorhaben die Art der baulichen Nutzung derart erfassen oder berühren müsste, dass bei typisierender Betrachtung im Ergebnis ein Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets angenommen werden müsste.

2. Es ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen ein Wohnen in Mehrfamilienhäusern gegenüber einem Wohnen in Ein- oder Zweifamilienhäusern negativ zu beurteilen sein könnte. Denn es kommt hierbei weder auf die Zahl der Wohnungen noch auf die Ausmaße der Gebäude an.

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