Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 1344
Vorhaben im Innen- oder Außenbereich?

VGH Bayern, Beschluss vom 22.03.2019 - 1 ZB 17.92

1. Die Anwendung des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB setzt das Vorhandensein eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils voraus. Ausschlaggebend für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs ist, inwieweit die aufeinander folgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang noch angehört.

2. Als weitere Voraussetzung kommt hinzu, dass der Bebauungszusammenhang nach seinem siedlungsstrukturellen Gewicht Ortsteilqualität hat. Denn nur ein Bebauungszusammenhang, der auch Ortsteil ist, kann zu einem Baurecht nach § 34 BauGB führen.

3. Nicht jede bauliche Anlage vermag einen Bebauungszusammenhang herzustellen.

Dokument öffnen Volltext