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IBRRS 2022, 2213
Nur die Art der Nutzung geregelt: Einfacher Bebauungsplan nicht erforderlich!

VGH Bayern, Urteil vom 02.06.2022 - 1 N 19.144

Handelt es sich bei einem erheblichen Teil des Plangebiets eines einfachen Bebauungsplans (§ 30 Abs. 3 BauGB), der nur die Art der baulichen Nutzung regelt, um Außenbereich, ist der Bebauungsplan nicht erforderlich i. S. des § 1 Abs. 3 BauGB. Denn das Planungsziel, Baurecht für die vorgesehenen Nutzungen zu schaffen, kann mit dem einfachen Bebauungsplan nicht erreicht werden.)

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