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IBRRS 2022, 3230
Großflächige Werbetafeln dienen auch der Fremdwerbung!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2022 - 8 S 2135/21

Für Anschläge bestimmte Werbeanlagen, die in den in § 11 Abs. 4 LBO-BW aufgeführten Baugebieten neben Werbeanlagen an der Stätte der Leistung nur zulässig sind, sind auch der Fremdwerbung dienende (unbeleuchtete) großflächige Werbetafeln (im Anschluss an die ständige Rspr. des VGH Baden-Württemberg seit Inkrafttreten der LBO-BW; anders nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2016 - 3 S 1241/15 -, IBRRS 2016, 2165, und Urteil vom 21.02.2017 - 3 S 1748/14 -, IBRRS 2017, 0855).*)

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