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IBRRS 2020, 0007; IMRRS 2020, 0002; IVRRS 2020, 0002
Streitwert für Bauvorbescheid = Streitwert für Baugenehmigungserteilung!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2019 - 5 S 1704/19

Streitwert für eine auf die Erteilung eines Bauvorbescheids gerichtete Klage, deren Erfolg von der Frage abhängt, ob ein Grundstück noch im Innenbereich liegt und demgemäß bebaut werden kann, ist grundsätzlich der volle Streitwert einer entsprechenden Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung, der insoweit eine Obergrenze darstellt. Dem Gesichtspunkt der Bodenwertsteigerung (vgl. Nr. 9.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013) wird in diesen Fällen dadurch Rechnung getragen, dass eine Bruchteilsreduzierung dieses vollen Streitwerts unterbleibt.*)

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